Nonwood
15. Februar 2022
Verpackungen aus „nonwood“ Materialien unterliegen keinen Einschränkungen in den Einfuhrbestimmungen, da die Materialien nicht aus Holz, sondern aus vorverarbeiteten Holzwerkstoffen, wie z.B. OSB, oder Sperrholzplatten bestehen. Diese Verpackungen müssen jedoch von einer so genannten Erklärung für „Nichtholzverpackungen“ begleitet sein. (Quelle: www.holzkontor-kuhlenfeld.de)